Was passiert mit der 50+1 Regel?
Wieder einmal wird beim Blick auf das Ligensystem in Deutschland deutlich, wie groß die Unterschiede in einzelnen Bereichen sind. Auf der einen Seite regulieren die Verbände der Bundesländer die Anforderungen, die beim Einzug in die Landesliga erfüllt werden müssen. Zwar ist es möglich, sich als Verein eine kleine Gnadenfrist einräumen zu lassen, doch selbst diese reicht in der Regel nicht aus, um sich den Herausforderungen zu stellen. Denn dafür ist gesondertes Kapital notwendig, das in die Verbesserung der Strukturen investiert werden kann. Während die absolute Grundlage der Auflagen deutschlandweit einheitlich ist, gibt es je nach Bundesland individuelle Zusätze, die es den kleinen Klubs mitunter sehr schwer machen, den Weg in die nächst höhere Liga erfolgreich zu meistern.
Kleine Vereine im Blickpunkt
Eine der zentralen Aufgaben, die nach dem Aufstieg anzupacken sind, ist die Umfriedung des Geländes. Es muss sich demnach um eine eingezäunte Spielstätte handeln, bei der unbefugte Gäste nicht mehr die Chance haben, auf die Ränge zu gelangen. Ähnliche Regulierungen gelten für das Training. Weiterhin ist es von Bedeutung, einen eigenen Bereich für die Gästefans einzurichten. Da diese meist gar nicht, oder nur in geringer Zahl erscheinen, erweist sich besonders diese Auflage häufig als Streitpunkt zwischen Verband und Verein. Nur mithilfe eines Kredits, wie er hier zu finden ist, haben die kleinen Vereine dann noch die Gelegenheit, die Anforderungen rechtzeitig bis zum Ende der eingeräumten Frist zu erfüllen.
Ebenfalls in die Riege der auferlegten Maßnahmen zählt das Schaffen eines geeigneten Parkplatzes und einer getrennten Versorgung für Fans und Spieler. Durch andere Anforderungen, wie zum Beispiel einen separaten Eingang für die Spieler beider Teams, können die Kosten der Umrüstung mitunter in den sechsstelligen Bereich reichen. Da dies nicht mehr dem gewohnten Finanzierungsrahmen eines kleinen Vereins entspricht, lässt sich die Aufregung bei diesem Thema nur zu gut nachvollziehen.