In Deutschland üben rund 30 % aller Berufstätigen in ihrer Freiheit ein Ehrenamt aus. Die ehrenamtliche Mitgliedschaft in einem Verein zählt dabei zu den beliebtesten ehrenamtlichen Tätigkeiten. Deutschland gilt als das Land mit der höchsten Vereinsdichte in ganz Europa und immer mehr junge Menschen engagieren sich in den unterschiedlichsten Vereinen. Ob:
- Turnverein
- Fußballverein für Kids
- Kleingärtnerverein
- Kegelverein
- oder Schützenverein
Vereinsmeierei gehört in Deutschland zum Kulturgut und gilt nebenbei auch als demokratisches Grundrecht.
Wenn der Vorstand des Vereins sich erst einmal entschlossen hat ein Fest zu veranstalten, gilt es, die Organisation auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Folgende Punkte solltest du bei deiner Vorbereitung unbedingt genauer unter die Lupe nehmen:
1 - Welche Vorschriften sind bereits im Vorfeld zu beachten?
Wer ein Vereinsfest organisiert, muss eine ganze Reihe von Vorschriften beachten. Im Vorfeld der Organisation solltest du entsprechende Behörden über dein Vorhaben informieren und benötigte Genehmigungen einholen.
- Sofern die Vereinsfeier in den eigenen Räumlichkeiten stattfindet, musst du sie nicht bei der Gemeinde anmelden. Feiert ihr auf öffentlichem Gelände, muss euer Fest allerdings behördlich gemeldet werden.
- Erkundige dich beim Vereinsvorstand, ob eine Vereinshaftpflichtversicherung vorliegt. Diese ist vor allem bei Veranstaltungen gesetzlich vorgeschrieben und sichert euch und eure Gäste während der Veranstaltung sowie auf dem Hin- und Rückweg ab, sollte es zu Personenschäden kommen.
- Ihr plant ein nächtliches Feuerwerk? Feuerwerkskörper der Kategorie 2, sprich Kleinfeuerwerke, müssen außerhalb von Silvester bei der Gemeinde angemeldet werden. Das Mindestalter für das Abfeuern von Feuerwerkskörpern liegt bei 18 Jahren. Für alle höheren Feuerwerksklassen benötigt ihr einen ausgebildeten Pyrotechniker und eine Anzeige beim Gewerbeaufsichtsamt.
- Urheberrechtlich geschützte Musik, die auf eurer Vereinsfeier abgespielt oder vorgetragen wird, muss vorab an die GEMA gemeldet und bezahlt werden. Einige Verbände und Gemeinden haben mit der GEMA Sondervereinbarungen getroffen, bei denen Pauschalzahlungen und Nachlässe bei GEMA Zahlungen festgelegt wurden. Erkundige dich am besten bei deinem Verein bzw. deiner Gemeinde, ob auch für euch eine solche Vereinbarung vorliegt.
- Solltet ihr eine Tombola veranstalten, fällt das unter das Glücksspielgesetz. Auch für eine Tombola musst du also eine Erlaubnis bei der Behörde einholen.